Auch für Sportvereine ist die momentane Corona-Situation keine einfache. Für einen Verein in einer Größenordnung wie die Turngemeinde Landshut (TGL) mit rund 5.800 Mitglieder und 24 Abteilungen erst recht nicht. Am 13. März wurde im großen „Lock-Down“ auch das Sportzentrum West geschlossen. Seit 8. Juni fährt die TGL in behutsamen Schritten den Sport wieder hoch – anfangs mit einem kleinen eingeschränkten Übergangs-Sportplan, dann mit einem Ferienplan.
Nun wurde mit Schulbeginn der Hallenplan im Sportzentrum West (SZW) neu überarbeitet. Er ist prall gefüllt. Grund für den neuen Plan ist unter anderem, dass die neue Gerätturnhalle Ende September in Betrieb gehen soll. Ab heutigem Montag wird Sport bei der TGL nun wieder im größeren Stil stattfinden – ein Weg zurück zu einem Stück Sport-Normalität, allerdings mit klaren Regeln in Corona-Zeiten.
Ob Sportstunden stattfinden können, hängt zum einen auch von der Verfügbarkeit der Übungsleiter ab und davon, ob die Sportart aufgrund der gesetzlichen Corona-Vorgaben stattfinden kann. Schutz und Gesundheit der TGL-Mitglieder und Sportler stehen über allem. Bei der TGL gibt es einen ausführlichen TGL-Hygieneplan, inzwischen bereits aktualisiert in der 9. Version.
Die wichtigsten Fragen und Antworten, die nun im Sportbetrieb zu beachten sind:
Kann man einfach so und spontan wie früher zum Sport in die Turngemeinde kommen?
Leider noch nicht! Sport treiben kann man weiterhin nur auf Anmeldung. Denn: Es herrscht weiterhin Dokumentationspflicht, um Infektionsketten nachzuvollziehen. Außerdem sind die Teilnehmerzahlen begrenzt oder orientieren sich an den Gegebenheiten in der Halle. In der TGL heißt dies in der Regel derzeit: 15 Quadratmeter/Person. Die Anmeldung erfolgt in den Individualsportarten (jegliche Art von Gymnastik-/Fitnessstunden der Abteilung „Fit und gesund“, Gerätetraining/Fitness der Abteilung Schwerathletik) über ein Online-Buchungssystem auf www.turngemeinde-landshut.de. Ohne Anmeldung ist keine Teilnahme möglich. Wer online nicht vernetzt ist, kann diese Anmeldung gerne auch zu den Öffnungszeiten der TGL-Geschäftsstelle telefonisch erledigen.
Gilt die Anmeldung auch für feste Gruppe bzw. Mannschaftssportarten?
Ein klares Ja. Die Organisation der Teilnahme an festen Gruppen und Mannschaftssportarten erfolgt i.d.R. über die Abteilungen selbst. Es empfiehlt sich bei Nachfragen, sich direkt an die Abteilungen zu wenden, die in der Regel schon gut mit ihren Sportlern vernetzt sind. Der Kontakt ist auf den Abteilungsseiten der TGL-Homepage zu finden. Sofern nicht eh schon vorgegeben, bilden die Abteilungen kleine Trainingsgruppen, mit denen die Corona-Regeln sowie die Hygiene- und Abstandsregeln gut einzuhalten sind.
Was ist mit dem Turnbetrieb bei der TGL?
Der Turnbetrieb startet in der neuen Gerätturnhalle voraussichtlich ab 21. September. Auch ausschließlich nach Anmeldung. Es werden feste Turngruppen gebildet. Die Zahl der Teilnehmer richtet sich nach Corona-Vorgaben und ist begrenzt. In der Halle sind keine Zuschauer erlaubt. Über das Anmeldeverfahren im Turnen informiert die TGL zeitnah.
Und was ist mit dem Eltern-Kind-Turnen?
Das Turnen der Kleinsten wird gesondert geregelt und verbleibt in der Halle 4/5 im Sportzentrum West. Start ist voraussichtlich Ende September mit einer Testphase und festen Gruppen nach Anmeldung. Genauere Info folgt noch. Für den kleinsten Turnernachwuchs gibt es besonders abgestimmte, „coronataugliche“ Stundenbilder und zum Start einen verstärkten Einsatz von Übungsleitern. Es startet die Gruppe der „ab Zweijährigen“. Das Kleinstkinderturnen (ab 1 Jahr) soll danach folgen.
Wie erfolgt die Dokumentationspflicht? Welche Rolle spielt das Drehkreuz im SZW?
Zur Nachverfolgung von Infektionsketten besteht weiterhin eine Dokumentationspflicht von jedem Sportler und Übungsleiter. Für die TGL-Mitglieder mit Sportstunden in den Hallen, also indoor im SZW, erfolgt diese Dokumentation bei jeder Sportstunde mit der Mitgliedskarte UND Nutzung des Drehkreuzes mit Ein- und Ausgangsleser. Das heißt: Man braucht die Karte jetzt auch beim Ausgang! Kein Zutritt ohne Mitgliedskarte! Mit Aushängen informiert die TGL über die Datenerfassung und den Datenschutz. Teilnehmer an Sportstunden outdoor bringen weiterhin ein ausgefülltes Dokumentationsformular mit. Dies gilt auch für Teilnehmer an Schnupperstunden u.ä.. Bitte nehmt in einem solchen Fall oder bei Fragen mit der TGL-Geschäftsstelle (Telefon 0871/62079 bzw. info@turngemeinde-landshut.de) Kontakt auf.
Was ist mit TGL-Sport in den Schulturnhallen?
Vereinssport in Schulturnhallen ist aufgrund einer Entscheidung der Stadt Landshut bis Ende September nicht möglich. Zu unklar war die Situation für alle Schulen zum Schulbeginn. Für die TGL war dies in dieser Situation sehr nachvollziehbar und verständlich. Die TGL ist mit 100 (!) Wochenstunden in Schulturnhallen sehr stark von dieser Einschränkung betroffen, gerade die Ballsportarten und Abteilungen, die ausschließlich oder fast nur in Schulturnhallen trainieren. Ein Start in Schulturnhallen spätestens im Oktober ist für die TGL auch existenziell wichtig, da sonst nicht einmal der Ligabetrieb von einigen Ballsportarten aufrechterhalten werden kann. Dies wäre aus TGL-Sicht fatal.
Wann kann man am Sportbetrieb NICHT teilnehmen?
Vom Sportbetrieb ausgeschlossen nach den gesetzlichen Vorgaben Personen mit Kontakt zu COVID 19-Fällen in den letzten 14 Tagen sowie mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere. Wer sich im Sportbetrieb nicht an Abstands- und Hygieneregeln hält, kann vom Sportbetrieb ebenso ausgeschlossen werden. Die TGL hat das Hausrecht bei ihrem Sportbetrieb im SZW.