Vereinssatzung der Turngemeinde Landshut v. 1861 e.V.

Die Mitgliederversammlung vom 19. April 2018 hat die Änderung der Vereinssatzung der Turngemeinde Landshut in folgenden Paragraphen beschlossen:

  • §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft
  • §4 Beendigung der Mitgliedschaft
  • §9 Mitgliederversammlung
  • §11 Der Vorstand
  • §12 Vereinsausschuss
  • §20 neu Ordnungsverstöße, Ordnungsmittel
  • §21 neu Datenschutz
  • §22 (bisher §20) Schlussbestimmungen

Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 19.04.2018 beschlossen und trat mit Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Landshut zum 1. Juni 2018 in Kraft.

Hier die Vereinssatzung der TGL zum Nachlesen: