Vereinsorgane

Die Turngemeinde hat satzungsgemäß verschiedene Vereinsorgane:

Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung findet jährlich bis spätestens 30. April des laufenden Jahres statt.

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins.

Die Mitglieder der Vorstandschaft und die Vertreter der Abteilungen und Gruppen arbeiten konstruktiv im Vereinsausschuss zusammen. Hier informiert der Vorstand über seine Arbeit und neue Projekte im Verein. Der Vereinsausschuss tritt in der Regel einmal im Quartal zusammen, einmal im Jahr auch gemeinsam mit den Ehrenmitgliedern der Turngemeinde.

Der Vereinsausschuss der TG Landshut

Die Vereinsjugend trifft sich regelmäßig im Vereinsjugendausschuss. Hier kommen der/die Vereinsjugendleiter/in und die Jugendleiter der einzelnen Abteilungen zusammen, um die sportliche Jugendarbeit im Verein zu fördern. Diese Arbeit ist in einer Jugendordnung geregelt. Der Kreis des Vereinsjugendausschusses bringt auch alle zwei Jahre einen Wahlvorschlag für das Amt des/der Vereinsjugendleiters/in für die Mitgliederversammlung ein.

Wenn auch nicht satzungsgemäß vorgeben: Der Vorstandschaft ist der Kontakt zur sportlichen Basis sehr wichtig: Nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr, plant die Vorstandschaft Treffen mit all ihren Übungsleiterinnen und Übungsleitern, die das Herzstück im Sportbetrieb bilden.

Der Vereinsjugendausschuss der TG Landshut