Die Turngemeinde Landshut hat aufgrund weiterer politischer Entscheidungen in ihrem „Corona-Sportbetrieb“ reagiert. Dies erfolgte auch in Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt Landshut.
Aufgrund der Aktualisierung der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung,
die seit Montag (23. August) greift, und den aktuellen Inzidenzwerten in der Stadt Landshut über 35 ändert sich ab Montag (23. August) der Indoor-Sportbetrieb.
Ausschlaggebend ist nun als Grenze die 7-Tages-Inzidenz 35 (nicht mehr 50).
Das bedeutet ab sofort in der TGL:
Der INDOOR-Sportbetrieb – in allen Hallen und geschlossenen Räumen (Fitness) – findet ausschließlich mit Testpflicht bzw. der 3G-Regel (geimpft – genesen – getestet) statt.
Dies gilt für alle TGL-Mitglieder, auch für alle Übungsleiter.
UNVERÄNDERT und OHNE Test läuft weiterhin der Außensport-Betrieb ab!
AUSGENOMMEN VON DER TESTPFLICHT sind:
Die Stadt Landshut hat informiert, dass dies in den Ferien gilt und anerkannt wird. (Falls vorhanden, gerne Schulbestätigung oder Schülerausweis in die Sportstunde mitnehmen.)
Für den Indoorsport bei der TGL werden folgende TESTS akzeptiert:
Für den Sportbetrieb und die ÜBUNGSLEITER/INNEN bedeutet dies:
1. Die Kontaktdatenerfassung bleibt unverändert bestehen.
2. Beim Indoor-Sportbetrieb muss nun auf der Teilnehmerliste ZUSÄTZLICH abgehakt werden, dass bei jedem TEILNEHMER VOR Beginn der Sporteinheit überprüft worden ist, dass dieser
3. Wir empfehlen bei Mannschaften bzw. festen Gruppen die TGL-Mannschaftsliste mit der zusätzlichen Test-/3G-Spalte.
Abteilungsleiter und Übungsleiter werden darüber hinaus gebeten, über ihre Verteiler ihre Sportler zu informieren.
Wir bitten sehr herzlich um Unterstützung und um Verständnis!
Herzlichen Dank!