Einladung der Turngemeinde Landshut zu den Mitgliederversammlungen 2020 und 2021
Einladung der Turngemeinde Landshut zu den Mitgliederversammlungen 2020 und 2021

Liebe Mitglieder der Turngemeinde Landshut, endlich können wir in Zeiten der Corona-Epidemie wieder Mitgliederversammlungen durchführen. Die TGL möchte ihren Mitgliedern über die Situation des Vereins berichten und Rechenschaft ablegen. Daher lädt die TGL am Mittwoch, 29. September 2021, um 19 Uhr zu den Mitgliederversammlungen 2020 und 2021 ein. Hier die offizielle Einladung, unterzeichnet durch den 1. Vorsitzenden Harald Kienlein:

EINLADUNG zu den

ordentlichen Mitgliederversammlungen 2020 und 2021

 

am Mittwoch, 29.09.2021, 19 Uhr

im Vereinslokal des Sportzentrums West, Sandnerstr. 7, 84034 Landshut

 

Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der satzungsmäßigen Einberufung
  3. Beschlussfassung der Anträge zur Ergänzung/Änderung der Tagesordnung
  4. Totengedenken
  5. Ehrungen langjähriger Mitglieder
  6. Ehrungen
  7. Berichte des 1. Vorsitzenden für die Jahre 2019 und 2020
  8. Finanzielle Abwicklung der neuen Gerätturnhalle
  9. Kassen- und Revisionsberichte: a) Kassen- und Revisionsberichte für das Jahr 2019; b) Kassen- und Revisionsbericht für die Jahre 2020
  10. Aussprache zu den Berichten
  11. Bildung eines Wahlausschusses
  12. Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer: a) Entlastung für das Jahr 2019; b) Entlastung für das Jahr 2020
  13. Neuwahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer
  14. Genehmigung des Haushaltsplans 2021
  15. Verschiedenes
  16. Anträge gem. §9 Abs. 3 S. 3 der Satzung

 

Gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung kann jedes Mitglied die Ergänzung der Tagesordnung verlangen. Ergänzungsanträge müssen schriftlich unter Bezeichnung des Beschlussthemas bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung bei der Turngemeinde Landshut, z. Hd. 1. Vorsitzender Harald Kienlein, Sandnerstraße 7, 84034  Landshut eingereicht werden.

 

Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind für die Mitgliederversammlung  die zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in ihren jeweils aktuellen Fassungen zu beachten.

 

Harald Kienlein, 1. Vorsitzender der Turngemeinde Landshut

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