Turngemeinde Landshut: Ab Sonntag 3Gplus im Indoor-Sportbetrieb
Turngemeinde Landshut: Ab Sonntag 3Gplus im Indoor-Sportbetrieb

Im Indoor-Sportbetrieb der Turngemeinde Landshut im gesamten Sportzentrum West gilt ab, Sonntag, 7. November,  die Regel „3Gplus“. Die TGL reagiert damit auf die Bekanntmachung des Bayerisches Gesundheitsministeriums, nach der ab diesem Zeitpunkt bayernweit die Corona-Ampel „gelb“ gilt. Für alle Bereiche des Sportzentrums West, in denen bisher die 3G-Regel und die freiwillige 3Gplus-Regel (Zuschauerbetrieb in der Dreifachhalle) gilt damit verpflichtend 3Gplus.

 

FFP2-Maskenpflicht

Es gilt weiterhin indoor die FFP2-Maskenpflicht (für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren reicht eine medizinische Maske).

 

 

Die 3Gplus-Regel

Es dürfen das Sportzentrum West nur Sportler und Übungsleiter betreten, die die 3Gplus-Regel einhalten, also

  • geimpft,
  • genesen,
  • negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden; andere Tests – wie Antigen-Schnelltests – sind nicht mehr zulässig).

 

 

Kontrolle der 3Gplus-Regel

Die Einhaltung der 3Gplus-Regel wird kontrolliert, die Nachweise sind vor jeder Sportstunde beim Übungsleiter vorzuzeigen. Der Übungsleiter führt eine entsprechende Anwesenheits- und Kontrolllliste.

 

Bei Zuschauern von Liga-Spielen wird die 3Gplus-Regel ebenfalls kontrolliert. Die korrekt durchgeführte Kontrolle wird mit einem farbigen Armband für den Zuschauer dokumentiert.

 

Wir bitten bezüglich der Kontrolle, auch ein Ausweispapier (Personalausweis, Schülerausweis etc.) bereit zu halten.

 

Kinder und Schüler

 

Den Tests gleichgestellt bei der gelben Corona-Ampel  sind weiterhin Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (inkl. Ferienzeiten), und nicht eingeschulte Kinder. Diese brauchen also für den Sportbetrieb oder als Zuschauer KEINEN zusätzlichen Testnachweis. Ein Schülerausweis bzw. Schuldokument ist empfehlenswert mizunehmen.

 

Zuschauer im Spiel- und Ligabetrieb

 

In allen Hallen gilt auch für Zuschauer verpflichtendes 3Gplus. Dies bedeutet FFP2-Maskenpflicht in den Fluren und Gängen. Die Maske darf am festen Sitzplatz abgenommen werden (unabhängig vom Mindestabstand).

 

 

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