Übergangsregelung bis 2. April: TGL-Sportbetrieb mit 3G und Sport-Zuschauer bei 2G im Sportzentrum West – FFP2-Maskenpflicht – Corona-Verhaltensregeln kompakt
Übergangsregelung bis 2. April: TGL-Sportbetrieb mit 3G und Sport-Zuschauer bei 2G im Sportzentrum West – FFP2-Maskenpflicht – Corona-Verhaltensregeln kompakt

Aufgrund einer Übergangsregelung bis 2. April 2022 in Bayern ändert sich im Sportbetrieb der Turngemeinde Landshut vorläufig nichts: Für den Zugang zum Sport und das eigene Sporttreiben für Sportler, Übungsleiter etc. im Sportzentrum West gilt weiter 3G. Unverändert auch: Der Zutritt ins Sportzentrum West muss weiterhin streng kontrolliert werden. Es gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht im Sportzentrum West. Für Zuschauer gilt weiter 2G und Maskenpflichlt am Platz.

 

3G bedeutet:  Geimpft ODER Genesen ODER ein negativer dokumentierter tagesakteller Test.

 

Getesteten Personen stehen folgende Personengruppen gleich und haben folglich weiterhin Zutritt:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Schultestungen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 14 bis 17 Jahren)
  • Noch nicht eingeschulte Kinder

 

Als Tests bei der TGL sind zugelassen:

  • PCR-Test, der höchstens vor 48 Stunden durchgeführt wurde
  • Mindestens PoC-Antigentest („Schnelltest“, schriftlich dokumentiert aus Testzentrum), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

 

Nicht zugelassen bei Mitgliedern sind bei der TGL generell „Selbsttests“ vor Ort unter Aufsicht der TGL. Solche Tests bei Mitgliedern sind vom Aufwand her (besonders mit Blick auf die Individual-Sportarten) nicht umsetzbar. Wir bitten um Verständnis.

Vor dem Sportzentrum West befindet sich eine Teststation für den Stadtteil West. Hier kann ohne Terminvereinbarung vor dem Sporttreiben getestet werden.

Weitere Infos zur Teststation vor dem SZW:

http://www.test-dich-frei.de

Die Stadt Landshut informiert ebenfalls über das Schnelltest-Angebot. Bitte beachten Sie die Informationen auf der Homepage der Stadt Landshut unter:

http://www.landshut.de/leben/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/testzentrum

 

 

  1. Durchführung der zentralen G-Kontrolle im SZW

 

Die zentrale G-Kontrolle im Eingangsbereich geht vorläufig weiter. Die Kontrolle erfolgt bis auf Weiteres nicht erst in der Halle.

 

  1. Bitte an der Kontrollstelle im Eingangsbereich Nachweise „Geimpft“ oder „Genesen“ oder „Getestet“ (PCR-Test oder PoC-Schnelltest) bereithalten.
  2. Der Übungsleiter überprüft in der Halle anhand der Teilnehmerliste die Anwesenheit.

Auch die Turnabteilung nutzt vorübergehend als Zugang zur Gerätturnhalle den Haupteingang in der Sandnerstraße.

 

  1. TGL-Trainingseinheiten in den Schulturnhallen

 

Trainingseinheiten in Schulturnhallen laufen ebenfalls weiter. Die 3G-Kontrolle übernehmen verantwortlich die jeweiligen Übungsleiter anhand der Anwesenheitsliste.

 

  1. Umgang mit Zuschauern bei Liga-Spielen: Es gilt 2G

 

Für Zuschauer bei Liga-Spielen gilt ausnahmslos die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Sondervorgaben bei Sportveranstaltungen: Es gilt FFP2-Maskenpflicht dauerhaft auch am Platz, gleichzeitig muss – auch bei dauerhafter Maskenpflicht – möglichst der Mindestabstand eingehalten werden. Ab 7. März gilt für die Zuschauer-Auslastlung der Dreifachhalle die 75 Prozent-Regel = Max. 675 Zuschauer.

Hier die aktuellen Corona-Verhaltensregeln in der Turngemeinde Landshut kompakt zum Nachlesen…. (aktualisiert mit Stand vom 19. März 2022).

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