ABSAGE wegen Witterung: KEINE Sportlerweihnacht 2023 bei der Turngemeinde
ABSAGE wegen Witterung: KEINE Sportlerweihnacht 2023 bei der Turngemeinde

Die Turngemeinde Landshut hat sich entschieden, aufgrund der gravierenden Witterungs- und Schneeverhältnisse die Sportlerweihnacht 2023 am Samstag (2. Dezember) um 18 Uhr abzusagen. Die Entscheidung fiel auch in enger und guter Abstimmung mit der Stadt Landshut, die im Laufe des Samstags bereits mehrere Veranstaltungen abgesagt hatte. Einher ging auch die Einstellung des Busverkehrs und diverser Straßensperrungen in der  Stadt Landshut. Auch hatte die Stadt die Empfehlung gegeben, den Straßenverkehr aufgrund der schwierigen Verhältnisse zu meiden. Dem schließt sich nun auch die TGL an.

Die Entscheidung fiel „schweren Herzens“, wie TGL-Vorsitzender Harald Kienlein betont. Doch aufgrund der Umstände sei dieser Beschluss, den Vorstandschaft und Orga-Team einstimmig gefällt haben, unumgänglich gewesen: „Es ist auch eine Entscheidung FÜR die Sicherheit aller Mitwirkenden, Helfer und Gäste. Bei der Sportlerweihnacht waren 900 Zuschauer, 500 Mitwirkende  und 100 Helfer erwartet worden.

 

Harald Kienlein lobte in diesem Zusammenhang das großartige Engagement, das das ehrenamtliche Orga-Team und die vielen Helfer und Sportler an den Tag gelegt hatten. „Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich und daher tut mir die Entscheidung für das ganze Team unglaublich leid“, sagte der TGL-Chef.

 

Man werde nun in enger Abstimmung mit dem Orga-Team versuchen, eine Lösung zu finden, damit diese ganze Arbeit im Ehrenamt  und in der Freizeit nicht umsonst war. So werde man in den nächsten Tagen besprechen, ob eine Nachholveranstaltung möglich sei oder nicht. Noch am Freitagabend hatte eine sehr erfolgreiche Generalprobe in der Dreifachhalle im Sportzentrum West stattgefunden, bei der allen Mitwirkenden die Freude ins Gesicht geschrieben stand. Kienleins Fazit: „Auch diese Begeisterung soll nicht umsonst gewesen sein.“

 

Bis zur Entscheidung über eine Nachholveranstaltung behalten die verkauften Eintrittskarten ihre Gültigkeit.

 

 

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