Ab sofort Innensport-Betrieb nur mit Test bzw. nach 3G-Regel!
Ab sofort Innensport-Betrieb nur mit Test bzw. nach 3G-Regel!

Die Turngemeinde Landshut muss aufgrund kurzfristiger politischer Entscheidungen „übers Wochenende“ erneut in ihrem „Corona-Sportbetrieb“ reagieren. Dies erfolgt auch in Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt Landshut am gestrigen Sonntag.

Aufgrund der Aktualisierung der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (uns seit Freitagabend bekannt), die bereits am heutigen Montag (23. August) greift, und den aktuellen Inzidenzwerten in der Stadt Landshut – seit Donnerstag über der Inzidenz von 35 – ändert sich ab Montag (23. August) der Indoor-Sportbetrieb.

Ausschlaggebend ist nun als Grenze die 7-Tages-Inzidenz 35 (nicht mehr 50).

Das bedeutet ab HEUTE in der TGL:

Der INDOOR-Sportbetrieb – in allen Hallen und geschlossenen Räumen (Fitness) – findet ausschließlich mit Testpflicht bzw. der 3G-Regel (geimpft – genesen – getestet) statt. Dies gilt für alle TGL-Mitglieder, auch für alle Übungsleiter.

UNVERÄNDERT und OHNE Test läuft weiterhin der Außensport-Betrieb ab!

AUSGENOMMEN VON DER TESTPFLICHT sind:

–          Geimpfte und Genesene (unter Vorlage eines Nachweises)

–          Kinder bis zu ihrem 6. Geburtstag

–          von der Testpflicht ausgenommen sind grundsätzlich nach den Vorgaben Schülerinnen uns Schüler, die regelm. in der Schule getestet werden. Diese regelmäßigen aktuellen Tests müssen über die Schule dokumentiert sein (Schulpass oder ähnliches).

Dies gilt nach aktuellen Informationen auch in den Schulferien. Wenn also Schüler an Förderunterricht in den Sommerferien teilnehmen, können die Testbestätigungen natürlich auch im Sport anerkannt werden.

Wir werden ggfls. weiter informieren.

Für den Indoorsport bei der TGL werden folgende Tests akzeptiert:
–          PCR-Test (max. 48 Stunden alt)
–          POC-Antigentest (Schnelltests mit schriftlicher Dokumentation; max. 24 Stunden alt)

–          NICHT akzeptiert werden Selbsttests (wie bisher auch)

Für den Sportbetrieb und die ÜBUNGSLEITER/INNEN bedeutet dies:

1.       Die Kontaktdatenerfassung bleibt unverändert bestehen.

2.       Beim Indoor-Sportbetrieb muss nun auf der Teilnehmerliste ZUSÄTZLICH abgehakt werden, dass bei jedem TEILNEHMER VOR Beginn der Sporteinheit überprüft worden ist, dass dieser
–          geimpft oder
–          genesen oder
–          getestet ist.

3.       Wir empfehlen bei Mannschaften bzw. festen Gruppen die TGL-Mannschaftsliste mit der zusätzlichen Test-/3G-Spalte.

Aufgrund der Kurzfristigkeit der Mitteilung (die nicht in unserer Verantwortung liegt) bitten wir alle Übungsleiter die 3G-Regel im Sinne unserer Mitglieder am Montag, 23. August, in den Sportstunden ggfls. kulant zu behandeln und die Mitglieder vor allem über die nun geltenden Vorgaben zu informieren.

Abteilungsleiter und Übungsleiter werden darüber hinaus gebeten, über ihre Verteiler ihre Sportler zu informieren. Die Vorgaben müssen bereits verbindlich ab Dienstag, 24. August, umgesetzt werden.  Wir werden auch alle Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit nutzen.

Wir bitten sehr herzlich um Unterstützung und um Verständnis!

Herzlichen Dank!

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