FFP2-Maskenpflicht ab Mittwoch, 3. November, im Sportzentrum West!
FFP2-Maskenpflicht ab Mittwoch, 3. November, im Sportzentrum West!

Im Sportzentrum West gilt ab Mittwoch, 3. November, wieder FFP2-Maskenpflicht! In allen Bereichen, in denen bisher eine medizinische Maske getragen werden musste, wird die FFP2-Maske zur Pflicht. Dies gilt damit auch indoor für das Sportzentrum West und für die durch die TGL genutzten Schulturnhallen. Die Entscheidung für die FFP2-Maske fiel am Dienstag (2. November) bei einer Beratungsrunde der niederbayerischen Oberbürgermeister und Landräte bei Niederbayerns Regierungspräsident Rainer Haselbeck und wird bei den Kreisverwaltungsbehörden durch entsprechende Allgemeinverfügungen umgesetzt, auch in der Stadt Landshut. Daran hat sich auch beim Indoor-Sport die Turngemeinde Landshut zu halten.

Unverändert: Die Maskenpflicht (nun mit FFP2) im Sportzentrum West gilt indoor in den Fluren und Gängen, in den Kabinen und sanitären Einrichtungen etc. – Die Maske darf nur bei der Sportausübung abgenommen werden – wie bisher auch. Wir bitten um Verständnis!

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