Keine Änderungen im Sport, kein Außensport für Kinder: Turngemeinde Landshut kritisiert in Leserbrief BLSV-Kommunikation
Keine Änderungen im Sport, kein Außensport für Kinder: Turngemeinde Landshut kritisiert in Leserbrief BLSV-Kommunikation

Das Bundesinfektionsschutzgesetz ist in Kraft. Vieles gilt, aber nicht in allen Teilen Bayern. Im Sport – und vor allem im Breiten- und Nachwuchssport – ändert sich nichts. Auch die Ankündigung, Kinder könnten in Fünfer-Gruppen kontaktfrei Außensport machen, wird in Bayern nicht umgesetzt. Der 1. Vorsitzende der Turngemeinde Landshut, Harald Kienlein, hat mit einem Leserbrief reagiert, den die Landshuter Zeitung in ihrer Samstagsausgabe (24. April) in vollem Umfang veröffentlicht hat. Dabei kritisiert die TGL vor allem die missglückte Kommunikation des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV).

 

Abgedruckt in der Landshuter Zeitung vom 24. April 2021:

 

Zum Artikel „BLSV begrüßt nachgebessertes Infektionsschutzgesetz: Vorschriften für Sport von Kindern gelockert“, Landshuter Zeitung vom 23. April 2021.

 

Der BLSV und sein Bärendienst für Sportvereine

 

Na endlich! Lockerungen im Sport kommen, gerade Kinder sollen bei einer Inzidenz über 100 in Fünfer-Gruppen kontaktfrei im Freien Sport treiben dürfen: Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) bejubelt am Mittwoch in einer Pressemitteilung optimistisch den Entwurf des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Sein Präsident Jörg Ammon lehnt sich überraschend weit aus dem Fenster.

 

Dann am Freitag – der BLSV-Text ist gerade mal veröffentlicht – die Riesenklatsche: Das Bundesgesetz ist in Kraft, aber Bayern macht da in Teilen nicht mit. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag ist die überarbeitete 12. Bayerische Infektionsmaßnahmenverordnung einsehbar. Bayern bleibt in weiten Teilen bei seinen Verschärfungen. Auch im Sport tut sich nichts Neues. Nur Individualsport bleibt erlaubt. Kleine kontaktfreie Sportgruppen mit Kindern – Fehlanzeige.

 

Das Beispiel zeigt, dass auch Verbandsfunktionäre gut beraten sind, erst zu kommunizieren, wenn auch die Endfassung eines Gesetzestextes auf dem Tisch liegt.  Wer vorzeitig, wie Herr Ammon nach vorne prescht, muss sich nicht wundern, eine Rolle rückwärts machen zu müssen.

 

Mit dieser unglücklichen Kommunikation hat Herr Ammon den Vereinen einen Bärendienst erwiesen. Gerne würden wir ihm die Telefonate von Eltern weiterreichen, die nach Monaten auf Sport gerade im Freien für ihre Kinder hofften. Enttäuschung und Ungeduld von Eltern und Vereinsmitgliedern wachsen. Der Ton wird rauer.

 

Um es noch einmal deutlich zu machen: Seit November ist der Sportbetrieb bei der Turngemeinde Landshut geschlossen aufgrund der politischen Vorgaben.  Jede gesetzliche Lücke (Rehasport, Online-Stunden etc.) nutzen wir coronakonform und mit großer Leidenschaft. Gerade basteln wir an einem Freiluftplan, um unseren Hallensport – wo möglich – nach draußen zu verlagern. Mit Hygienekonzepten und wenn wir wieder dürfen.

 

Warum aber gerade nun Freiluftsport mit fünf Kindern in Bayern gekappt wird, muss man nicht verstehen. Und das passiert ausgerechnet in Zeiten, in denen Aerosolforscher auf die vergleichsweise geringe Ansteckungsgefahr im Freien hinweisen. Wann fließen solche Studien in die Politik und in gesetzliche Verordnungen ein? Es ist „5 vor 12“. Diese Botschaft muss endlich auch beim BLSV ankommen: Die Zeiten des Vorpreschens und des Kuschelkurses sind endgültig vorbei.

 

Harald Kienlein

1.Vorsitzender der Turngemeinde Landshut

 

 

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