Wichtig für TGL-Mitglieder: Kündigungsfrist und Beitragserhöhung
Wichtig für TGL-Mitglieder: Kündigungsfrist und Beitragserhöhung

Aufgrund von Beschlüssen in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 19. April 2018 stehen bei der Turngemeinde einige Änderungen im Mitgliederwesen an. Es gibt ab sofort nur noch einen EINZIGEN Kündigungstermin im Jahr. Außerdem beschlossen die Mitglieder zur Finanzierung der Gerätturnhalle eine Mitgliedsbeitragserhöhung von einem Euro zum 1. Januar 2019.

Eine Kündigung der TGL-Mitgliedschaft ist schriftlich künftig nur noch zum 31. Dezember eines Jahres mit einer Frist von sechs Wochen vorher möglich (keine Kündigung mehr zur Jahresmitte!). Basis hierfür ist eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Änderung der Satzung (in Anlehnung an den Bayerischen Landes-Sportverband), die am 1. Juni 2018 beim Amtsgericht Landshut in das Vereinsregister eingetragen worden ist.

Eine weitere wichtige Änderung für die Mitglieder – nämlich eine Beitragshöhung – greift zum 1. Januar 2019.

Die Mitgliedsbeiträge werden auf Beschluss der Mitgliederversammlung für alle Beitragsgruppen mit Ausnahme der Beitragsgruppe 0a (Ehrenmitglieder) und 0b (jedes 4. und weitere Familienmitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern es zum gleichen Haushalt zählt) mit Wirkung zum 1. Januar 2019 um 1,00 Euro/Monat erhöht.

Der Beitrag beträgt ab dem 1. Januar 2019 monatlich:

Beitragsgruppe I (Erwachsene)13,00 €
Beitragsgruppe II (Jugendliche)11,00 €
Beitragsgruppe IIa (Ehepartner, Versehrte, Rentner)11,00 €
Beitragsgruppe IIb (Schüler, Studenten, Azubi, FSJ)11,00 €
Beitragsgruppe III (Kinder bis 14)8,50 €
Mini-KiSS23,00 €
KiSS33,00 €
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