Re-Start im TGL Sportbetrieb:
Trotz hoher zu erwartender Auflagen plant die Turngemeinde Landshut (TGL) ab 8. Juni einen sanften Re-Start in ihrem Sportbetrieb. „Sanft“ bedeutet: in kleinen Schritten. „Wir werden versuchen, am Anfang den Fitnessbereich in Betrieb zu nehmen und einige spezielle Sportstunden anzubieten“, kündigt 1. TGL-Vorsitzender Harald Kienlein an. Die TGL reagiert damit auf eine Vielzahl von Anfragen, wie die TGL weiter vorgeht und wann Sporttreiben wieder möglich ist.
Der TGL-Chef und auch TGL-Sportleiter Werner Forster sprechen von einer zweiwöchigen „Testphase“ in einem kleinen Umfang. Denn hier soll getestet werden, und es soll auch laufend auf dem Prüfstand stehen, ob der TGL-Hygieneplan, die vorbereiteten Maßnahmen zum Infektionsschutz und die Dokumentation zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten greifen.
Das klingt nach Planungen mit etwas angezogener Handbremse. Und das hat einen guten Grund. Seit die bayerische Staatsregierung am Dienstag weitere Lockerungen im Sportbetrieb zum 8. Juni angekündigt hat, sind immer noch viele Details für Vereine und auch Verbände unklar. Auch die maßgebliche Verordnung und die Auflagen lagen bis Freitagmittag noch nicht auf dem Tisch. Nur zwei Beispiele mit Nachfragen beim BLSV zum Status quo: Ein Rahmenhygiene-Plan Sport in Bayern? Der BLSV informiert: „Derzeit noch in Arbeit“. Wie viele Sportler dürfen indoor – ob nun Fitnessbereich oder Hallen – kontaktlosen Sport betreiben, aus TGL-Sicht am besten mit Quadratmeterzahlen? Der BLSV: „Klären wir gerade.
„Angesichts der noch fehlenden Gesetzeslage ist es für jeden Sportverein schwierig, seinen Sportbetrieb zu planen“, bringt es Harald Kienlein auf den Punkt. Er geht aber auch noch einen Schritt weiter: „Das Gesetz muss dann auch klar formuliert sein und darf vor Ort nicht zu Interpretationsmöglichkeiten führen. Wir brauchen endlich klare und vernünftige Quadratmeter-Angaben, was wir für unsere Sportler zur Verfügung stellen müssen. Anders geht das nicht.“ Denn wie auch immer die weiteren gesetzlichen Vorgaben für den Sport aussehen: „Verantwortlich ist immer der ehrenamtliche Vorstand im Verein. Und dass ein Strafenkatalog für die Ahndung von Vergehen sehr schnell kommen wird, ist sicher.“
Unvorbereitet ist die Turngemeinde Landshut aber nicht: Viele Unterlagen, die aber dann noch dem aktuellen Gesetz angepasst werden müssen, liegen bereits in der Schublade: Hygieneplan, Dokumentationsformulare, Wegeplan, Stundenpläne für die Testphase.
Die TGL-Vorstandschaft legt größten Wert darauf, dass das TGL-Konzept auch den entscheidenden Stellen zur Prüfung vorgelegt wird – beim Staatlichen Gesundheitsamt und auch beim Ordnungsamt der Stadt Landshut, mit dem der Verein sehr vertrauensvoll zusammenarbeitet.
Harald Kienlein schwört die Mitglieder schon jetzt darauf ein, dass es momentan in keinem Fall ein Sportbetrieb ist wie früher. Es wird vorerst ein kleiner Sportbetrieb mit hohen Auflagen. Eine Teilnahme an einzelnen Stunden wird vorerst nurmehr nach Anmeldung möglich sein. Dafür testet die TGL derzeit auch ein Online-Anmeldesystem, das zum Einsatz kommen soll. Die Trainingsgruppen werden künftig von Übungsleitern an einem vereinbarten Treffpunkt bei Wahrung aller Abstandsvorgaben abgeholt. Ein einzelner Zugang zum Sportzentrum West ist nicht möglich.
Vorgesehen sind vorerst, um 15 Minuten reduzierte und auch zeitversetzte Stundeneinheiten. Neben dem Fitnessbereich der TGL wird es außerdem einzelne erste Teststunden von der Kindersportschule, der Leichtathletik, des Rehasports und der Abteilung „Fit und gesund“ geben. Die Abteilung „Fit und gesund“ setzt aber auch in dieser Testphase ihr beliebtes Online-Angebot an Stunden fort. Die weiteren Entwicklungen sind abzuwarten.
Unabdingbar und der TGL-Vorstandschaft besonders am Herzen liegt eine gute Vorbereitung für die ehrenamtlichen TGL-Übungsleiter. „Wir werden unsere Übungsleiter ausführlich informieren und schulen, bevor sie wieder Übungsstunden geben werden“, betont Harald Kienlein, „auch unsere Übungsleiter werden in dieser Zeit mehr Verantwortung übernehmen müssen.“
Sobald die Gesetzeslage klar und die TGL-Unterlagen entsprechend überarbeitet sind, wird die Turngemeinde über das Anmeldeverfahren zu einzelnen Stunden und Prozedere im Sportbetrieb informieren, auch auf ihrer Homepage unter www.turngemeinde-landshut.de und in den Sozialen Medien.
Update zur aktuellen Lage vom 19.05.2020:
Liebe Ableitungsleiter/innen, liebe Übungsleiter/innen,
liebe Mitglieder, liebe Sportfreunde,
wir bedauern sehr, dass wir Euch mitteilen müssen, dass der Sportbetrieb der Turngemeinde Landshut weiterhin nicht stattfinden kann. Die bayerische Staatsregierung hat die aktuell geltenden Regelungen zum eingeschränkten Sportbetrieb bis zum 29.05.2020 verlängert.
Damit hat sich momentan an den aktuellen Voraussetzungen, nämlich Individualsport im Freien und Sport mit maximal 5 Personen, nichts geändert. Die Stadt Landshut legt weiterhin die gesetzlichen Vorgaben im Interesse des Infektionsschutzes streng aus und sagt: Fünf Personen auf EINEM Sportgelände (egal, wie groß der Sportplatz ist).
Wir wissen, dass es durch diverse Fachverbände (Leichtathletik, Fußball und inzwischen auch der BLSV u.a.) eine lockerere Auffassung bzw. entsprechende „Handlungsempfehlungen“ gibt (z.B. 4 Kleingruppen auf einem Fußballfeld). Aber die gesetzlichen Vorgaben stehen ÜBER diesen „Handlungsempfehlungen“. Wir wissen aber inzwischen auch, dass es Kommunen gibt, die zu einer anderen „lockereren“ Bewertung kommen.
Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass bei einer Wieder-Inbetriebnahme des Sportbetriebs die Verantwortung allein bei der Turngemeinde und dem Vorstand liegt. Sportbetrieb muss unter realistischen Bedingungen umsetzbar sein. Und dies ist aus unserer Sicht als Breitensportverein mit vornehmlich Gruppensport derzeit nicht möglich. Wir halten uns an die Vorgaben der Stadt Landshut und müssen die weitere Entwicklung abwarten. Es kann sich täglich etwas ändern.
Unabhängig von dieser Entwicklung sind wir natürlich nicht untätig. Wir sind u.a. unterwegs und…
Wir bitten um Verständnis für unsere Haltung. Wir gehen diesen Weg im Interesse der Gesundheit unserer Mitglieder.
Die besondere Bitte unserer Vorstandschaft geht an diesem Tag an alle Abteilungen, die sich überlegen sollten, wie sie in ihrer Sportart mit ihren Übungsleitern einen eingeschränkten Sportbetrieb zum Tag X wieder hochfahren können. Hier brauchen wir gute Überlegungen und realisierbare Konzepte. Dies gilt besonders auch für unseren Fitnessbereich. Wir müssen vorbereitet sein, erst recht, wenn die Fitnessstudios wieder öffnen dürfen.
Wir werden Euch weiterhin auf dem Laufenden halten. Im Namen der Vorstandschaft danke ich schon jetzt für Eure konstruktive Mithilfe, damit es gut weitergeht. Wir tun, was wir können.
Euch eine gute Woche und bleibt gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Harald Kienlein, 1. TGL-Vorsitzender
Pressetext vom 12.05.2020
Die Turngemeinde Landshut wird vorläufig noch keinen Sportbetrieb im Sportzentrum West (SZW) aufnehmen. Dies hat die Vorstandschaft der TGL am Montagabend (11. Mai) einstimmig mit großem Bedauern beschlossen. „Unter den derzeitig gültigen gesetzlichen Vorgaben und sehr strengen Auflagen ist für uns auch eine begrenzte Öffnung derzeit noch nicht realisierbar“, sagte am Montagabend 1. TGL-Vorsitzender Harald Kienlein. Die TGL reagierte damit auch auf eine Presseerklärung der Stadt Landshut vom Montag, die gesetzliche Vorgaben des Freistaats Bayern umsetzt: Ab sofort dürfen in einem begrenzten Umfang Sportanlagen im Außenbereich für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich geöffnet werden.
Die Verantwortung, so konstatierte die TGL-Vorstandschaft, liegt nun bei den Vereinen, mit diesen ersten Lockerungen verantwortungsvoll umzugehen. Harald Kienlein warb um Verständnis: „Wir wissen, wie groß das Interesse und der Wunsch der Mitglieder ist, den Sportbetrieb wieder aufzunehmen. Aber wir müssen jeden Schritt im Interesse unserer Mitglieder und deren Gesundheit abwägen. Wir agieren mit Bedacht und Vorsicht und planen solide und verantwortungsvoll für die kommenden Tage. Die TGL sei kein Individualsport-Verein wie Golf-, Tennis- oder Rudervereine, für die die ersten Schritte zurück in eine gewisse sportliche Normalität sicher etwas leichter umzusetzen seien. Bei einem Breitensportverein wie der TGL, deren Schwerpunkt bei Gruppensport liegt, ist dies nicht so einfach.“
Unter diesem Aspekt ist für die TGL zum Beispiel eine der Hürden, dass Sport in Außensportanlagen vorläufig nur mit einer Gruppe von maximal fünf Personen (inklusive Übungsleiter) durchgeführt werden darf. Die TGL-Vorstandschaft spielte ein mögliches Prozedere am Beispiel einer Freiluft-Gymnastikstunde durch. Fünf Teilnehmer in einer Sportstunde, die in Normalzeiten von 60, 70 oder gar 80 Sportlerinnen und Sportler besucht wird: Das sei unter den gegebenen Auflagen nicht realistisch.
Wie solle man fair die Teilnehmerzahl begrenzen angesichts des großen Interesses? Gleichzeitig gebe es eine Dokumentationspflicht (welche Personen waren zu welchem Zeitpunkt anwesend), Checklisten aller Teilnehmer zur Abfrage von Symptomen und auch vielfältige Hygienebestimmungen. TGL-Chef Harald Kienlein brachte es am Montagabend auf den Punkt: „Da kann man dann an jedem Sportplatz im Sportzentrum West gleich mehrere Kontrolleure aufstellen. Das kann nicht unser Ziel in einem Sportbetrieb sein.“
Vielmehr wird die TGL in den nächsten Tagen weitere Weichen für eine erste mögliche Öffnung stellen, dies auch in enger Kommunikation mit ihren Abteilungen. Maßgeblich ist dabei auch, in welcher Form dann ab 18. Mai die Bayerische Staatsregierung entscheiden wird. Dies ist auch abhängig vom Infektionsgeschehen der kommenden Tage.
Am Donnerstag sind zudem Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt und den beiden Vereinen im SZW, der Turngemeinde und der Spielvereinigung Landshut, bezüglich eines Hygienekonzepts terminiert. Auch hier wird sich die TGL konstruktiv im Interesse der Mitglieder einbringen.