Turngemeinde Landshut: Ab 9. November gilt 2G-Regel im Sportzentrum West – Schülerinnen und Schüler mit Schultestungen wieder dabei
Turngemeinde Landshut: Ab 9. November gilt 2G-Regel im Sportzentrum West – Schülerinnen und Schüler mit Schultestungen wieder dabei

2G-Regel im gesamten Sportzentrum West: Im Indoor-Sportbetrieb der Turngemeinde Landshut gilt ab, Dienstag, 9. November, 2G . Die TGL reagiert damit auf die Bekanntmachung des Bayerisches Gesundheitsministeriums, nach der ab diesem Zeitpunkt bayernweit die Corona-Ampel „rot“ gilt.  Was zu beachten ist:

 

FFP2-Maskenpflicht

Es gilt weiterhin indoor die FFP2-Maskenpflicht (für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren reicht eine medizinische Maske).

 

Die 2G-Regel

Es dürfen das Sportzentrum West nur Sportler und Übungsleiter betreten, die die 2G-Regel einhalten, also

  • geimpft,
  • genesen,
  • sowie Kinder bis zum 12. Geburtstag
  • UND WIEDER (ab 10.11.): minderjährige Schülerinnen und Schüler (12 bis 17 Jahre), die in der Schule regelmäßig getestet werden.

 

Kontrolle der 2G-Regel

Die Einhaltung der 2G-Regel wird kontrolliert, die Nachweise sind vor jeder Sportstunde beim Übungsleiter vorzuzeigen. Der Übungsleiter führt eine entsprechende Anwesenheits- und Kontrollliste.

Bei Zuschauern von Liga-Spielen wird die 2G-Regel ebenfalls kontrolliert. Die korrekt durchgeführte Kontrolle wird mit einem farbigen Armband für den Zuschauer dokumentiert.

Wir bitten bezüglich der Kontrolle, auch ein Ausweispapier (Personalausweis, Schülerausweis etc.) bereit zu halten.

 

Kinder und Schüler

Nach der aktuellen Rechtslage dürfen nicht-geimpfte/nicht-genesene Kinder ab dem 12. Geburtstag nicht am Sportbetrieb teilnehmen. Nachdem dieser „Status quo“ bereits für Diskussionen bei Vereinen, Verbänden und Behörden gesorgt hat, hoffen wir, dass zu diesem Thema noch ergänzende Informationen kommen bzw. für Kinder und Jugendliche nachgebessert wird.

 

Zuschauer im Spiel- und Ligabetrieb

In allen Hallen gilt auch für Zuschauer ebenfalls verpflichtendes 2G. Dies bedeutet FFP2-Maskenpflicht in den Fluren und Gängen. Die Maske darf am festen Sitzplatz abgenommen werden (unabhängig vom Mindestabstand).

 

 

 

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