Die Turngemeinde hat satzungsgemäß verschiedene Vereinsorgane:
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung findet jährlich bis spätestens 30. April des laufenden Jahres statt.
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins.
Die Mitglieder der Vorstandschaft und die Vertreter der Abteilungen und Gruppen arbeiten konstruktiv im Vereinsausschuss zusammen. Hier informiert der Vorstand über seine Arbeit und neue Projekte im Verein. Der Vereinsausschuss tritt in der Regel einmal im Quartal zusammen, einmal im Jahr auch gemeinsam mit den Ehrenmitgliedern der Turngemeinde.