Stellungnahme der Turngemeinde Landshut zum Sportbetrieb: „Lockerung nur in allerkleinsten Schritten“
Stellungnahme der Turngemeinde Landshut zum Sportbetrieb: „Lockerung nur in allerkleinsten Schritten“

Zu den Lockerungen im Sport und dem Sportbetrieb bei der Turngemeinde Landshut: Die derzeitigen Corona-Lockerungen im Sport ist eine Lockerung in allerkleinsten Schritten: Die Lobby für den Breitensport ist durch die aktuellen Vorgaben – die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – nicht größer geworden.

UPDATE:

Ab Montag, 15. März 2021, ist der Sportbetrieb der Turngemeinde Landshut wieder eingestellt. Die Stadt Landshut musste aufgrund der hohen Inzidenzen (über 100) die Corona-Notbremse ziehen, ein erneuter Lockdown ist erfolgt. Die TGL bietet Online-Angebote an. Nur der orthopädische Rehasport darf weiterhin im Sportzentrum West stattfinden. 

 

 

TGL-Stellungnahme zum Sportbetrieb:

 

Derzeit gilt die Öffnung für kontaktlosen Außensport unter strengen inzidenzabhängigen Auflagen. Die Turngemeinde Landshut ist aber kein Ein-Spartenverein, der vor allem Freiluftsport betreibt, sondern ein Breitensportverein mit über 20 Abteilungen, der zum überwiegenden Teil auf Hallen angewiesen sind, wie Turnen, Ballsport oder auch Kampfsport. Und Indoorsport darf noch nicht stattfinden (siehe Hinweis am Textende).

 

Zum Beispiel für den Bereich Leichtathletik kommt eine Öffnung bei der TGL zum jetzigen Zeitpunkt in Frage.

 

Positiv ist anzumerken, dass es das politische Bestreben ist, Kinder wieder in den Sport zurückzubringen. Die Umsetzung ist und bleibt aber schwierig.

 

Sportbetrieb – abhängig von den Inzidenzwerten!

 

Der gilt gilt für die Umsetzung des Vereinssports bei der TGL (nach den politischen Vorgaben):

 

Bei einer Inzidenz über 100 findet kein Vereinssport bei der Turngemeinde statt. Mannschaftssport ist laut 12. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dann auch untersagt.

 

Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen Gruppen mit maximal 20 Kindern UNTER 14 Jahren plus Übungsleiter trainieren.

 

Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen zusätzlich Gruppen mit maximal 10 Personen (inklusive Übungsleiter) trainieren. Dies sind Personengruppen AB 14 Jahre und älter.

 

Die Entscheidung, ob Gruppen aufgrund dieser Vorgaben trainieren, fällt in den Abteilungen in Abstimmung mit der TGL-Geschäftsstelle bezüglich der Platzbelegung.

 

Sportbetrieb in folgenden Abteilungen:

 

Derzeit haben

 

  • Leichtathletik (ab 11.03.) und
  • Garde- und Schautanz (ab 12.03.),

 

abhängig von der aktuellen Inzidenzlage, kontaktlosen Außensport aufgenommen. Weitere Gruppen warten die Entwicklung noch ab

 

 

Die Teilnahme an kontaktlosem Außensport erfolgt mit strengen Vorgaben:

 

  • Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln und der Vorgaben des TGL-Hygienekonzepts
  • Sport in festen Gruppen (ausschließlich nach Anmeldung in der Abteilung)
  • Dokumentation der Teilnahme zur eventuellen Nachverfolgung von Infektionsketten
  • Ausgeschlossen vom Sport sind Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z.B. Atemnot, Husten, Schnupfen)
  • Keine Nutzung von Umkleiden und Duschen im Sportzentrum West
  • Kein Körperkontakt bei der Sportausübung
  • Toilettennutzung ausschließlich im vorderen Toilettentrakt im Sportzentrum West (TRAKT A)

 

Das Sporttreiben der Turngemeinde Landshut erfolgt in enger Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt.

 

 

Festlegung der Inzidenzwerte:

Für die Festlegung der Inzidenz gelten ebenfalls Regeln der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Vereinfacht ausgedrückt: Gilt in einer Region eine Inzidenz „unter 50“ und diese überschreitet am nächsten Tag die 50er-Grenze, dann muss diese neue Inzidenz drei Tage lang, von Tag 1 bis Tag 3, überschritten sein, damit strengere Regelungen in Kraft treten. Dies erfolgt dann erst am Tag 5. Die Turngemeinde Landshut orientiert sich hier bei der Weitergabe der Informationen an der Kommunikation der Stadt Landshut.

 

 

Die TGL hat im Sportzentrum West einige flankierende Maßnahmen ergriffen: Die Beach-Kombi-Anlage für Freiluft-Volleyball wird derzeit instand gesetzt. Gleichzeitig bereitet sich die TGL auf weitere sportliche Öffnungen auch im Indoorbereich vor – sofern diese Ende März/Anfang April überhaupt kommen und in der Umsetzung auch realistisch sind.

 

Ausnahmen im Indoorbereich gibt es ausschließlich nach Absprache mit dem städtischen Ordnungsamt für:

  • Rehasport („Anwendungen auf Rezept“, auf Anmeldung in der TGL-Geschäftsstelle)
  • Online-Angebote, die aus dem Sportzentrum West gestreamt werden.

 

 

 

Online-Angebote:

 

 

Abteilungen, die derzeit gut funktionierende Online-Angebote machen, führen diese Angebote aufgrund der derzeit unsicheren Lage  und der schwankenden Infektionslage fort. Wir bitten um Beachtung der Hinweise auf unserer Homepage (u.a. Fit und gesund, Turnen, Kindersportschule).

 

Hier geht es zum virtuellen Stundenplan  unserer Abteilung „Fit und gesund“:

https://turngemeinde-landshut.de/abteilungen/fit-und-gesund/stundenplaene/online-virtueller-stundenplan/

 

Hier geht es zum virtuellen Stundenplan unserer Abteilung „Turnen“:

https://turngemeinde-landshut.de/turnbetrieb-in-geraetturnhalle-ab-21-september-testphase-eltern-kind-turnen-teilnahme-nur-nach-anmeldung/

 

 

Bei Rückfragen steht die TGL-Geschäftsstelle (Telefon 0871/62079)  jederzeit gerne zur Verfügung. Wegen der Corona-Pandemie gelten derzeit eingeschränkte Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 14 Uhr. Die Geschäftsstelle ist auch per Email erreichbar  unter info@turngemeinde-landshut.de.

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