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Geschäftsstelle der
Turngemeinde Landshut
Öffnungszeiten
Mo: 08.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00
Di: 08.00 - 12.00
Mi: 08.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00
Do: 13.00 - 19.00
Fr: 08.00 - 14.00
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Kontakt
Turngemeinde Landshut von 1861 e.V.
Sandnerstraße 7
84034 Landshut
Telefon: 0871/62079
Telefax: 0871/640324
Email: info@turngemeinde-landshut.de
Vereinsorgane
Die Turngemeinde Landshut verfügt satzungsgemäß über mehrere Vereinsorgane. Das höchste Organ ist die Mitgliederversammlung, die einmal jährlich – spätestens bis zum 30. April – einberufen wird. Die Verantwortung für die Führung des Vereins liegt beim Vorstand.
Im Vereinsausschuss arbeiten die Mitglieder der Vorstandschaft gemeinsam mit den Vertretern der Abteilungen und Gruppen konstruktiv zusammen. In diesem Gremium berichtet der Vorstand regelmäßig über aktuelle Themen und laufende Projekte. Der Vereinsausschuss tagt in der Regel vierteljährlich – einmal jährlich auch gemeinsam mit den Ehrenmitgliedern der Turngemeinde.
Die Vereinsjugend trifft sich regelmäßig im Vereinsjugendausschuss. Hier kommen der/die Vereinsjugendleiter/in und die Jugendleiter der einzelnen Abteilungen zusammen, um die sportliche Jugendarbeit im Verein zu fördern. Diese Arbeit ist in einer Jugendordnung geregelt. Der Kreis des Vereinsjugendausschusses bringt auch alle zwei Jahre einen Wahlvorschlag für das Amt des/der Vereinsjugendleiters/in für die Mitgliederversammlung ein.
Wenn auch nicht satzungsgemäß vorgegeben: Der Vorstandschaft ist der Kontakt zur sportlichen Basis sehr wichtig: Nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr, plant die Vorstandschaft Treffen mit all ihren Übungsleiterinnen und Übungsleitern, die das Herzstück im Sportbetrieb bilden.